Schwimmunterricht an Neckargemünder Grundschulen
Auf eine Anfrage der Elternvertretung der Grund- und Hauptschule Neckargemünd hin setzte sich die Fraktion der CDU Neckargemünd in den Haushaltsberatungen dafür ein, den Schwimmunterricht in den Neckargemünder Grundschulen zu fördern. Schwimmunterricht trägt wesentlich zur motorischen Entwicklung und Herausbildung koordinativer Fähigkeiten bei. Er ist mittlerweile verpflichtend im baden-württembergischen Bildungsplan für alle Schularten verankert.
Die Neckargemünder Grundschulen verfügen allerdings selbst nicht über die erforderlichen Schwimmbäder. Das Hallenbad im Hör- und Sprachzentrum kann aufgrund seiner bereits bestehenden Auslastung den Grundschulen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es kommt daher in Neckargemünd allein die Nutzung des städtischen Freibads in Betracht. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Grundschüler den Weg ins Freibad nicht selbstständig antreten können.
Die CDU Fraktion beantragte schließlich Gelder, um die sichere Beförderung der Grundschüler in das städtische Freibad zu ermöglichen. Der Gemeinderat bewilligte insgesamt einen Betrag von 10.000 EUR für das Jahr 2019, der mit 5.000 EUR auf die Neckargemünder Grundschule, mit 3.000 EUR auf die Dilsberger Grundschule und mit 2.000 EUR auf die Waldhilsbacher Grundschule aufgeteilt wird. Die CDU Fraktion ist überzeugt, dass mit dieser Lösung auf vertretbare Weise der Schwimmunterricht angeboten werden kann. Insbesondere können durch die Transportlösung die Wegzeiten im Verhältnis zu den Unterrichtszeiten in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden. Die Busbeförderung gewährt die erforderliche Sicherheit der Grundschüler.